1. Nachrichten
  2. Digital
  3. Handy
  4. Abzocke am Smartphone: Mit einer einfachen Maßnahme schützen Sie sich vor Abo-Fallen

Abzocke am Smartphone: Mit einer einfachen Maßnahme schützen Sie sich vor Abo-Fallen
  • E-Mail
  • Teilen
  • Mehr
  • Twitter
  • Drucken
  • Fehler melden
    Sie haben einen Fehler gefunden?
    Bitte markieren Sie die entsprechenden Wörter im Text. Mit nur zwei Klicks melden Sie den Fehler der Redaktion.
    In der Pflanze steckt keine Gentechnik
    Aber keine Sorge: Gentechnish verändert sind die
Verbraucherabzocke im Internet
dpa/Jochen Lübke Allen Vorsichtshinweisen und Gesetzesverschärfungen zum Trotz boomt die Abzocke im Netz weiter

Getarnte Links, die sich in verschiedenen sozialen Netzwerken, E-Mails und Kurznachrichtendiensten verbreiten, können viel versprechen und am Ende nur teuer sein. Abo-Fallen sind immer noch eine wirkungsvolle Abzockmethode, aus der man nur schwer wieder herauskommt. Mit einem einfachen Schritt können Sie sich schützen.

Manchmal sind es Kurznachrichten oder E-Mails, die frei erfundene Gutscheine oder Gewinne versprechen. Ein anderes Mal lauert die Gefahr hinter dubiosen Werbebannern. Die Konsequenz ist immer die gleiche.

Wer die Links oder Schaltflächen auf seinem Smartphone antippt, dem wird schnell unwissentlich ein kostspieliges Abo untergejubelt, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Eine Drittanbietersperre schützt vor Abzocke

Vor unfreiwilligen Abbuchungen dieser Art könnten sich Telefonkunden derzeit nur schützen, indem sie aktiv werden und bei ihrem Mobilfunkanbieter die sogenannte Drittanbietersperre einrichten lassen, wie sie das Telekommunikationsgesetz seit 2012 vorsieht. Das Einrichten der Sperre ist kostenlos.

Möglich ist die Abzocke den Verbraucherschützern zufolge durch eine Abbuchungsvereinbarung zwischen den Mobilfunk- und den Drittanbietern, die eigentlich kundenfreundlich sein soll: Damit der Nutzer nicht den Überblick verliert, werden alle Mobilfunkleistungen, also auch die der anderen Dienstleister, über die Mobilfunknummer abgerechnet (WAP-Billing) und auf der monatlichen Handyrechnung aufgeführt.

Verbraucherschützer plädieren für voreingestellte Drittanbietersperre

Unseriöse und betrügerische Firmen missbrauchten dieses System aber, um jeden Monat Kosten für erschlichene Vertragsschlüsse und oft nie erbrachte Leistungen zu berechnen. Die Verbraucherschützer plädieren daher grundsätzlich für eine voreingestellte Drittanbietersperre beim Vertragsabschluss.

Im Video: Wie Sie Ihr Smartphone zum Lebensretter machen

jsl /dpa
Zum Thema
Dresdner Firma wegen „dreister Abzocke“ ausgezeichnet

Verbraucher

Dresdner Firma wegen „dreister Abzocke“ ausgezeichnet

Achtung vor dieser Message: WhatsApp-Nachrichten führen zu Abzock-Seiten

Neue Abo-Falle

Achtung vor dieser Message: WhatsApp-Nachrichten führen zu Abzock-Seiten

Cyberkriminelle verbessern fiesen Erpresser-Virus – und machen ihn unsichtbar

+++ Cybersecurity im News-Ticker +++

Cyberkriminelle "verbessern" fiesen Erpresser-Virus – und machen ihn unsichtbar

Sie waren einige Zeit inaktiv, Ihr zuletzt gelesener Artikel wurde hier für Sie gemerkt.
Zurück zum Artikel Zur Startseite
Lesen Sie auch