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Datenschutz-Grundverordnung Endlich verständlich - was die neuen EU-Regeln für die Bürger bedeuten

Seit dem 25. Mai 2018 kommen die neuen Datenschutzregeln der EU zur Anwendung. Hier erfahren Sie, was das für Ihre Rechte als Bürger bedeutet - und warum Experten mit Abmahnwellen rechnen.
Foto: Patrick Pleul/ dpa

Datenschutz-Grundverordnung - endlich verständlich

Die Verordnung soll den Datenschutz in der EU vereinheitlichen und ins Internetzeitalter befördern. Sie ersetzt eine EU-Richtlinie, die noch aus der Frühzeit des World Wide Web stammt, nämlich aus dem Jahr 1995. Der offizielle Name der Datenschutz-Grundverordnung lautet deshalb auch "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG". Die neue Verordnung gilt nun für alle gleich, während die Richtlinie den Mitgliedstaaten mehr Spielraum ließ.

Foto: EMMANUEL DUNAND/ AFP

In 99 Artikeln  regelt die neue Verordnung, wie Unternehmen und Behörden, aber zum Beispiel auch Vereine mit personenbezogenen Daten umgehen sollten. Im deutschsprachigen Netz wird über die Verordnung vor allem unter der Abkürzung DSGVO diskutiert, auf Englisch ist der Name General Data Protection Regulation, kurz GDPR, geläufig.

Inhaltlich ist die Verordnung kein kompletter Neuanfang. Vielmehr baut sie auf der bisherigen Richtlinie und den nationalen Gesetzen auf, etwa dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz. Auch in der EU-Grundrechtecharta sind Datenschutzrechte verankert, die die Verordnung aufgreift.