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Faktencheck zur Dieseldebatte Verkehr und Arbeitsplatz - warum gelten unterschiedliche Stickoxidgrenzwerte?

In der Diskussion über Dieselfahrverbote taucht eine Frage häufig auf: Die Stickoxidgrenzwerte für den Arbeitsplatz erscheinen viel laxer als die für Straßen. Was ist dran?
Luftmessstation in München (Archivbild)

Luftmessstation in München (Archivbild)

Foto: Sven Hoppe/ picture alliance/ dpa

"Interessante Fakten zum Dieselfahrverbot!", so ist eine Nachricht überschrieben, die gerade bei WhatsApp die Runde macht. Darin findet sich unter anderem der Hinweis, dass der Grenzwert für Stickoxide an öffentlichen Straßen - er liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter - deutlich strenger sei als der, der an Arbeitsplätzen gilt.

Stimmt das tatsächlich? Und wenn ja, warum ist das so? Hier die Erklärung.

Zunächst einmal: Unter dem Begriff Stickoxide werden Stickstoffmonoxid (NO) als auch Stickstoffdioxid (NO2) zusammengefasst. Nach einer Emission wird aus NO aber normalerweise schnell NO2. Deswegen beziehen sich die Grenzwerte auf diesen Stoff.

Und tatsächlich ist es so, dass es je nach Ort unterschiedliche Grenz- beziehungsweise Richtwerte gibt. Das Umweltbundesamt (UBA) begründet das unter anderem so : "Ein Arbeitsplatzgrenzwert ist ein Wert für die zeitlich begrenzte Belastung gesunder Arbeitender, während durch NO2 in der Außenluft auch empfindliche Personen rund um die Uhr betroffen sein können."

"Strengere Beobachtung"

Der Wert für den Arbeitsplatz liegt bei 950 Mikrogramm pro Kubikmeter, ist also auf den ersten Blick wirklich deutlich höher als der im öffentlichen Raum. Wichtig ist aber, dass die 950 Mikrogramm ohnehin nur für Industrie und Handwerk gelten - und gewissermaßen an Bedingungen geknüpft sind.

Betrachtet werden laut UBA "gesunde Arbeitende an acht Stunden täglich und für maximal 40 Stunden in der Woche" über die gesamte Lebensarbeitszeit. Unter anderem sei in der Firma auch eine "arbeitsmedizinische Betreuung" zu gewährleisten - und damit eine "strengere Beobachtung", als sie die Allgemeinbevölkerung bekomme.

Festgesetzt wurde der Wert auf Basis von Tierversuchen, in denen die schädliche Wirkung von NO2 untersucht wurde. Hier wurden schädliche NO2-Konzentrationen tatsächlich gemessen.

Richtwert für Büroarbeitsplätze und Privaträume

Für Büroarbeitsplätze sowie Privaträume gilt wiederum ein anderer Richtwert. Er liegt bei 60 Mikrogramm pro Kubikmeter im Wochenschnitt. Allerdings handelt es sich laut UBA um einen sogenannten wirkungsbezogenen Wert, "bei dessen Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist".

Die höhere Konzentration könne, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung bedeuten. Aktuell laufe eine Aktualisierung der Bewertung für Stickstoffdioxid im Innenraum.

Insbesondere bei "der Nutzung von Kaminfeuern, Gasherden oder Holzöfen" könnten "sehr hohe Stickstoffdioxidkonzentrationen" in Innenräumen entstehen, so das UBA. Ein Umstand, auf den auch in der WhatsApp-Nachricht dezidiert hingewiesen wird.

Strenge Grenzwerte für kranke Menschen

Explizit darauf verwiesen wird beim UBA darauf, dass etwa bei wissenschaftlichen Studien zur Belastung am Arbeitsplatz mit "gesunden Personen mittleren Alters" geforscht werde - und so eben auch die Grenzwerte zustande kämen.

Die Bevölkerung besteht aber eben nicht nur aus solchen Menschen, sondern auch aus Asthmatikern, Menschen mit der Atemwegserkrankung COPD, Schwangeren oder Kindern.

Somit seien "für die Beurteilung des Gesundheitsschutzes der Allgemeinbevölkerung vor Stickstoffdioxid in der Außenluft" der EU-Grenzwert, beziehungsweise der WHO-Richtwert heranzuziehen, so das UBA. Und dieser liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel.

Der Grenzwert für die allgemeine Atemluft ist übrigens auch auf einem anderen wissenschaftlichen Fundament entwickelt worden als der für Industrie und Handwerk.

"Die Schadstoffgrenzwerte basieren auf langfristigen Studien, in denen gesundheitliche Auswirkungen auf die jeweils untersuchten Bevölkerungsgruppen beobachtet werden", heißt es etwa in einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zum Thema . In diesen Studien wurde ein Grenzwert allerdings auf Basis etlicher Annahmen errechnet - und nicht gemessen.


Zusammengefasst: Der Grenzwert für die Stickoxidkonzentration in der Außenluft von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter ist besonders streng, weil diese Luft auch kranke oder empfindliche Menschen ein Leben lang einatmen müssen. Der höhere Wert von 950 Mikrogramm pro Kubikmeter bezieht sich dagegen auf gesunde Arbeitende in Industrie und Handwerk, deren Tages- und Wochenarbeitszeit begrenzt ist und denen eine arbeitsmedizinische Betreuung zur Verfügung steht.

chs