Die Staatsanwaltschaft Dresden nimmt Ermittlungen wegen des Verdachts auf Meineid und uneidliche Falschaussage gegen AfD-Chefin Frauke Petry auf. Da Petry auch Abgeordnete des sächsischen Landtags ist, sei das Parlamentspräsidium entsprechend informiert worden, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase. Der Sprecher von Landtagspräsident Matthias Rößler bestätigte, dass ein entsprechendes Schreiben eingegangen sei. Von seinem Widerspruchsrecht werde er keinen Gebrauch machen.
Die 40 Jahre alte Landes- und Bundesvorsitzende der AfD wird beschuldigt, Ende vergangenen Jahres vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtags falsche Angaben gemacht zu haben. Dabei ging es unter anderem um Darlehen, die die rechtspopulistische Partei 2014 von ihren Mitgliedern zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes eingefordert haben soll. In dem Zusammenhang sind mindestens zwei Anzeigen eingegangen.
Anfang Mai hatte die Staatsanwaltschaft sich nach einer Prüfung allerdings dagegen entschieden, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Zur Begründung hieß es, der Wahlprüfungsausschuss sei "keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle" im Sinne des Strafgesetzbuches. Einen Tag später kassierte die Generalstaatsanwaltschaft die Entscheidung und hob die Einstellungsverfügung auf.
48 Stunden nachdem der Landtagspräsident den Eingang der Mitteilung der Staatsanwaltschaft bestätigt hat, dürfe die Behörde das Ermittlungsverfahren förmlich einleiten, sagte Haase. Dies könne also noch in dieser Woche geschehen. Ein Antrag auf Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Petry müsse erst gestellt werden, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erheben wolle.
Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich
Sollte es zur Anklage und schließlich zu einer Verurteilung kommen, droht Petry in jedem Fall eine Freiheitsstrafe: bei Meineid nicht unter einem Jahr, in minder schweren Fällen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Die uneidliche Falschaussage wird mit Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft.
"Für das Funktionieren des Rechtsstaates muss gewährleistet sein, dass Zeugen ihrer Pflicht, die Wahrheit zu sagen, nachkommen", sagte der Linke-Landtagsabgeordnete André Schollbach, der eine der Anzeigen gegen Petry erstattet hatte. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion sieht das Ermittlungsverfahren gelassen. "Weil es im Ergebnis dazu führen wird, den Beweis zu erbringen, dass weder Frauke Petry noch ein anderes Mitglied der AfD-Fraktion vor dem Ausschuss eine Falschaussage getätigt hat", sagte Uwe Wurlitzer der Dresdner Morgenpost.
AfD-Vize Alexander Gauland sagte der Nachrichtenagentur Reuters, die Ermittlungen hätten keine Folge für Petry. Sollte jedoch Anklage erhoben werden, müsse neu nachgedacht werden.
Die Staatsanwaltschaft Dresden nimmt Ermittlungen wegen des Verdachts auf Meineid und uneidliche Falschaussage gegen AfD-Chefin Frauke Petry auf. Da Petry auch Abgeordnete des sächsischen Landtags ist, sei das Parlamentspräsidium entsprechend informiert worden, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase. Der Sprecher von Landtagspräsident Matthias Rößler bestätigte, dass ein entsprechendes Schreiben eingegangen sei. Von seinem Widerspruchsrecht werde er keinen Gebrauch machen.
Die 40 Jahre alte Landes- und Bundesvorsitzende der AfD wird beschuldigt, Ende vergangenen Jahres vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtags falsche Angaben gemacht zu haben. Dabei ging es unter anderem um Darlehen, die die rechtspopulistische Partei 2014 von ihren Mitgliedern zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes eingefordert haben soll. In dem Zusammenhang sind mindestens zwei Anzeigen eingegangen.