Drei Viertel aller Städte mit Mietpreisbremse haben einem Zeitungsbericht zufolge keinen Mietspiegel. Somit fehle in den 177 betroffenen Kommunen die Grundlage, um das Gesetz effektiv umzusetzen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Für Mieter und Vermieter sei es ohne Mietspiegel schwierig, die ortsübliche Vergleichsmiete mit geringem Aufwand herauszufinden. "De facto läuft die Mietpreisbremse ohne Mietspiegel ins Leere", sagte Steffen Sebastian, Immobilienökonom an der Universität Regensburg, dem Blatt. Nur 62 Gemeinden in Deutschland mit Mietpreisbremse hätten auch einen Mietspiegel.

Die große Koalition hatte die Mietpreisbremse 2015 eingeführt. Sie soll Mieter vor zu hohen Mieten schützen und vor allem in Ballungsräumen den Mietanstieg zügeln. Bei einer Wiedervermietung darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In Gemeinden ohne Mietspiegel müssen Mieter und Vermieter auf Alternativen zurückgreifen und sich mit Vergleichswohnungen oder Gutachten behelfen.

Wo die Mietpreisbremse gilt, bestimmen die Bundesländer. Bisher haben sechs Länder die Bremse eingeführt und 239 Städte identifiziert, in denen Mieter geschützt werden sollen. 144 davon sind in Bayern, 68 sind in Baden-Württemberg, 22 in Nordrhein-Westfalen und drei in Rheinland-Pfalz, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Dazu kommen die Stadtstaaten Hamburg und Berlin. In Kommunen mit Bremse müssen sich Mieter und Vermieter vor Vertragsunterschrift klar werden, was die ortsübliche Vergleichsmiete ist. War sie bisher nur wichtig, wenn ein Vermieter die Miete erhöhen wollte, weitet sich ihr Einfluss nun auch auf Neuvermietungen aus.

Die Regelung trat zum 1. Juni in Kraft. Wirksam wird sie jedoch erst, wenn die Länder das Bundesgesetz in eigene Verordnungen umsetzen. Bundesjustizminister Heiko Maas geht davon aus, dass die Mietpreisbremse in Deutschland für fünf Millionen Wohnungen greifen und für mehr als 400.000 Mieter pro Jahr gelten kann.