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Eilmeldung zu NPD-Urteil SPIEGEL ONLINE passiert ärgerlicher Fehler

Wir haben heute fälschlicherweise gemeldet, das Bundesverfassungsgericht verbiete die NPD. Wie es zu dem Fehler kam, möchten wir hier erklären.

Heute Vormittag wurde in Karlsruhe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren verkündet. Nachrichten dieser Tragweite veröffentlicht SPIEGEL ONLINE als sogenannte Eilmeldungen.

Wie kam es dazu, dass die Nachricht mit der falschen Schlagzeile ("Bundesverfassungsgericht verbietet NPD") veröffentlicht wurde?

Als der Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle, zu reden begann, zitierte er zunächst den Antrag auf das NPD-Verbot. Der Antrag wurde von uns versehentlich mit dem - tatsächlich anderslautenden - Urteil verwechselt.

So kam es zur Veröffentlichung. Der Fehler wurde schnell erkannt und korrigiert, trotzdem bedauern wir zutiefst, dass es dazu kam. Fehler dieser Tragweite entsprechen nicht dem Anspruch, den die Redaktion von SPIEGEL ONLINE an die eigene Arbeit stellt.

Wir entschuldigen uns für den Vorfall - und nehmen ihn zum Anlass, unsere Abläufe und Arbeitsweisen zu hinterfragen, damit sich ein solcher Fehler nicht wiederholt.

Die Redaktion

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