Die Bundesvorsitzende der Alternative für Deutschland, Frauke Petry, klagt gegen ein von der Stadt Augsburg verhängtes Hausverbot für das Rathaus. Wie das Augsburger Verwaltungsgericht mitteilte, wird voraussichtlich am Mittwoch über den Eilantrag Petrys entschieden.

Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) hatte Petry am Montag ein Hausverbot erteilt, um den für diesen Freitag geplanten AfD-Neujahrsempfang im historischen Rathaus zu verhindern. Die beiden AfD-Stadträte hatten es zuvor abgelehnt, ihren Empfang abzusagen oder zumindest in ein anderes Gebäude zu verlegen.

Petry hatte in einem Zeitungsinterview gesagt, Polizisten müssten illegale Grenzübertritte von Flüchtlingen notfalls auch mit der Schusswaffe verhindern. Gribl versucht seither, die Veranstaltung der rechtspopulistischen Partei zu verhindern. Mit ihren Äußerungen zum Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge habe sich Petry gegen alle Werte gestellt, für die das Rathaus der Friedensstadt Augsburg stehe, sagte Gribl. Er betont die Bedeutung des Rathauses für die Stadt Augsburg, die sich als Friedensstadt sieht und einen Friedenspreis vergibt.


Falls die AfD nach einer Gerichtsentscheidung ihren Empfang mit Petry doch im Rathaus veranstalten darf, soll es als Gegenveranstaltung eine Sondersitzung des Stadtrats geben, die zeitgleich eine Etage darüber im Goldenen Saal stattfinden soll. Auf dem Rathausplatz soll es eine Mahnwache gegen Rechtspopulismus geben. 

Darüber hinaus stehe bei der Sondersitzung die Änderung der Benutzungsordnung, mit der Veranstaltungen, wie sie von der AfD geplant seien, von vornherein ausgeschlossen würden. Außerdem werde eine Resolution beraten, die zu einer gemeinsamen Erklärung der Friedensstadt Augsburg führen solle.