Vermummte Beamte in Schutzanzügen und ein an Händen und Füßen gefesselter Angeklagter. Das Arnsberger Landgericht ging am Donnerstag im Prozess gegen einen 27-Jährigen auf Nummer sicher. Dem Mann wird Totschlag vorgeworfen, er gilt als unberechenbar und gefährlich. Im vergangenen September soll er in Winterberg einen 56-Jährigen brutal erschlagen und während der Untersuchungshaft Beamte angegriffen und verletzt haben. Ein Motiv hatten die Ermittler nicht gefunden.
Beim Prozessauftakt sorgte der Angeklagte für eine Überraschung. Denn während er sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert hatte, brach er noch vor Verlesung der Anklage sein beharrliches Schweigen: „Ich gebe alles zu. Brauchen wir nicht weiter zu sprechen“, sagte er noch während der Richter ihn eigentlich zu seinen Personalien befragen wollte. Nach der Verlesung der Anklage wiederholte der im sauerländischen Iserlohn geborene Deutsch-Marokkaner sein Geständnis und fügte hinzu: „Ich habe ihn umgebracht, weil er ein Ungläubiger war.“
Das überraschte auch Staatsanwalt Klaus Neulken. „Damit hatte ich nicht gerechnet“, sagte der Anklagevertreter. Es sei noch völlig unklar, wie das Geständnis zu bewerten sei. Denn Hinweise auf einen islamistischen Hintergrund oder Kontakte in diese Szene habe er bei den Ermittlungen nicht gefunden.
Der Angeklagte soll das Opfer zunächst mit einem Messer attackiert und dann mit einem stumpfen Gegenstand erschlagen haben. Dabei sei das Gesicht das 56-Jährigen mehrere Zentimeter in den Boden gerammt worden, teilte das Gericht mit.
Sachverständiger muss über Schuldfähigkeit befinden
Richter Klaus-Peter Teipel nahm das Geständnis des Mannes zur Kenntnis, fragte aber nicht weiter nach. Denn zum Prozessauftakt fehlte der Sachverständige, der über die Schuldfähigkeit des 27-Jährigen befinden muss. Um nicht Gefahr zu laufen, dass der Mann nach sechs Monaten Untersuchungshaft entlassen werden muss, hatte das Gericht den Prozess auch ohne Gutachter beginnen wollen und eigentlich nur die Verlesung der Anklage geplant.
Anders als zunächst vorgesehen, trug der Angeklagte im Gericht keine Stoffhaube als Spuckschutz. Nach Auskunft seines Rechtsanwaltes Marcus Ostmeyer muss sein Mandant die Haube nicht immer aufsetzen. Am Donnerstag habe er sich in der Haftanstalt und auf dem Transport zum Gericht kooperativ gezeigt. Das sei aber nicht immer so gewesen. Bei seiner Verhaftung im Herbst und auch in der Untersuchungshaft habe er mehrfach Beamte angegriffen oder angespuckt.
Am 30. März wird der Prozess unter ähnlichen Sicherheitsvorkehrungen fortgesetzt. Dann will das Gericht den Angeklagten befragen und vermutlich erste Zeugen hören.