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Bundesweite Betrugsmasche Lassen Sie sich nicht von der "Datenschutzauskunft-Zentrale" abzocken

Sie melden sich per Fax und wollen abkassieren: Als angebliche "Datenschutzauskunft-Zentrale" versuchen Betrüger, schlecht über die Datenschutz-Grundverordnung informierte Firmen auszutricksen.
Arbeit am Computer

Arbeit am Computer

Foto: Daniel Naupold/ picture alliance / Daniel Naupold/dpa

Vermeintlich eilige Fax-Nachrichten der "Datenschutzauskunft-Zentrale" mit Hinweisen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie einer Geldforderung kann man getrost ignorieren. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) und das Polizeipräsidium Unterfranken warnen vor den Mitteilungen, die derzeit offenbar bundesweit und massenhaft an Unternehmen, Gewerbetreibende und auch Vereine verschickt werden. Zu sehen ist eines der Schreiben mit dem Titel "Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO" beispielsweise hier .

"Es ist erschreckend, mit welchen Methoden versucht wird, teilweise bestehende Unsicherheiten bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung auszunutzen", sagt Thomas Kranig , der Präsident des BayLDA. "Wir können nur davor warnen."

Die Faxe der Betrüger haben nicht nur den Zweck, Unternehmen im Hinblick auf ihren Datenschutz nervös zu machen. Die Kriminellen wollen ans Geld der Firmen, in Form eines "Basisdatenschutz-Beitrags" von jährlich 498 Euro, der im Text der Schreiben erwähnt wird. "Durch die Unterzeichnung wird die Leistung für drei Jahre verbindlich gebucht", heißt es dazu.

Nicht auf das Fax reagieren

Die BayLDA sagt eindeutig, dass die Mitteilungen nichts mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu tun haben. Haben Sie ein entsprechendes Fax bekommen, sollten Sie daher auf keinen Fall darauf reagieren und den Versendern so auch noch Ihre Kontaktdaten bestätigen. Den 9. Oktober, bis zu dem das Schreiben beantwortet werden soll, können Sie einfach verstreichen lassen.

Das Polizeipräsidium Unterfranken schreibt , stutzig werden solle man als Empfänger solcher Mitteilungen spätestens, "wenn das Antwortfax an eine Rufnummer im Ausland geschickt werden soll": "Falls Sie bereits einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben, widerrufen Sie diesen umgehend."

mbö