Bund dämpft Erwartung an Senkung von Sozialleistungen für Asylbewerber
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) berät heute mit den Länderchefinnen und -chefs.
Quelle: Michael Kappeler/dpa
Berlin. Für das mit Spannung erwartete Bund-Länder-Treffen am Montag mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat das Kanzleramt Erwartungen von Ministerpräsidenten an eine Senkung der Sozialleistungen für Asylbewerber und Geflüchtete mit Verweis auf die bisherige Rechtsprechung gedämpft.
Ministerpräsidenten erneuern Forderungen vor Beginn des Bund-Länder-Gipfels
Zum Beginn der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin haben die Länderchefs deutliche Forderungen beim Thema Migration an den Bund gestellt.
Quelle: Reuters
In einem vom Kanzleramt in der Nacht überarbeiteten Beratungsvorschlag zum Punkt Migrationspolitik, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, heißt es zur Forderung der Länder, dass die Bundesregierung eine „Harmonisierung von kaufkraftbezogenen Sozialleistungsstandards in den EU-Mitgliedsstaaten“ prüfen solle: Das Bundesverfassungsgericht habe 2012 in einem Grundsatzurteil festgelegt, dass für die Bestimmung des Existenzminimums nur die Gegebenheiten in Deutschland maßgeblich seien.
Aus dem Urteil wird zitiert, dass es die Verfassung nicht erlaube, das in Deutschland zu einem menschenwürdigen Leben Notwendige unter Hinweis auf das Existenzminimum in anderen Ländern niedriger festzulegen als nach den hiesigen Lebensverhältnissen geboten. „Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen.“ Die in Art. 1 Abs. 1 im Grundgesetz garantierte Menschenwürde sei migrationspolitisch „nicht zu relativieren“.