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Neue Corona-Einreisebeschränkungen

8. November 2020

Seit diesem Samstag gelten neue deutsche Quarantäne-Regeln für Reisende aus Risikoregionen. Der Bund hat dafür eine Musterverordnung vorgelegt, die die Bundesländer nun umsetzen müssen. Wir klären die wichtigsten Fragen.

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Coronavirus - Aufhebung der Reisewarnung - Grenze zu Dänemark
Bild: picture-alliance/dpa/C. Rehder

Vor allem bei den Ausnahmen von der Quarantänepflicht könnte es regionale Abweichungen geben. Betroffen sind in erster Linie Touristen, die nach Deutschland kommen. Für Berufspendler oder für Tagesausflüge etwa zum Einkaufen sind in den Verordnungen in der Regel Ausnahmen vorgesehen.

Für welche Nachbarländer Deutschlands gilt die Neuregelung?

Das Robert-Koch-Institut listet fast alle an Deutschland angrenzenden Staaten als Risikogebiete auf. Ausgenommen ist nur Dänemark, dessen Grenzregion zu Deutschland bislang kein Risikogebiet ist. Allerdings hat der Nachbar im Norden im Oktober ohnehin die Grenzen für deutsche Urlauber geschlossen.

Wie sieht die neue Quarantänepflicht aus?

Ab dem 8. November gilt für alle Rückkehrer aus Risikogebieten eine Pflichtquarantäne von zehn Tagen. Sie kann verkürzt werden, wenn Betroffene "frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise" einen negativen Corona-Test vorlegen können, wie es in der Vorlage der Bundesregierung heißt. Bislang gilt für Reiserückkehrer aus Risikogebieten eine Pflichtquarantäne von 14 Tagen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Die Regelung gilt nicht für Menschen, die nur zur Durchreise nach Deutschland kommen. Sie müssen die Bundesrepublik auf dem schnellsten Weg wieder verlassen. Auch wer sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist nicht von der Quarantänepflicht betroffen.

Wegweiser zum Testzentrum am Flughafen Stuttgart
Wegweiser zum Testzentrum am Flughafen Stuttgart: Vor allem Touristen aus Risikogebieten müssen neue Regeln beachtenBild: Sebastian Gollnow/dpa/picture-alliance

Länger aufhalten ohne Quarantäne dürfen sich auch Berufspendler sowie Ärzte, Pflegekräfte, unterstützendes medizinisches Personal und 24-Stunden-Betreuungskräfte. Die Ausnahme gilt auch beim Besuch naher Verwandter sowie des nicht zum gleichen Hausstand gehörenden Ehegatten oder Lebensgefährten - und wenn ein geteiltes Sorgerecht besteht.

Auch für Menschen, die Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren, gelten Ausnahmen - ebenso für hochrangige Mitglieder des diplomatischen und konsularischen Dienstes, von Volksvertretungen und Regierungen.

Können Einreisende einfach so deutschen Boden betreten?

Nein, wer nach Deutschland will, muss sich ab diesem Sonntag (08.11.2020) vor der Einreise digital unter www.einreiseanmeldung.de anmelden. Die neue Web-Anwendung ersetzt die bisherigen Aussteigekarten in Papierform. "Die Digitalisierung der Einreiseanmeldungen entlastet die Gesundheitsämter. Sie erfahren schnell und zuverlässig, wer aus einem Risikogebiet kommt und sich in Quarantäne begeben muss", teilte Gesundheitsminister Jens Spahn mit. Anmelden muss sich jeder, der in den vorangegangenen zehn Tagen in einem Corona-Risikogebiet war.

nob/AR (afp)