Photovoltaik-Strategie: Politik will Balkonkraftwerke deutlich stärken

Im Rahmen der Photovoltaik-Strategie sollen Balkonkraftwerke bis 800 Watt mit Schukosteckern erlaubt und Widerspruchsmöglichkeiten beseitigt werden.

Artikel veröffentlicht am , Michael Linden
Juskys Balkonkraftwerk 600W (Symbolbild)
Juskys Balkonkraftwerk 600W (Symbolbild) (Bild: Netto)

Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich in seiner Photovoltaik-Strategie auf die Vereinfachung von Meldepflichten für Balkonkraftwerke festgelegt. Bisher müssen diese Anlagen sowohl im Marktstammdatenregister eintragen als auch dem Netzbetreiber gemeldet werden. Eine Doppelmeldung soll künftig entfallen.

Der Anschluss über Schukostecker soll erlaubt werden, was über die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 geregelt werden soll. Eine Entwurfsfassung davon soll schon existieren und lediglich den Anschluss an Mehrfachsteckdosen untersagen. Das könnte durch einen Hinweis am Kabel geregelt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat den Dialog mit den Normungsstellen aufgenommen.

Noch wichtiger ist der Plan, Balkonkraftwerke in den Katalog privilegierter Maßnahmen im WEG/BGB aufzunehmen. Bisher muss der Betrieb eines Balkonkraftwerks durch die Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oder den Vermieter genehmigt werden.

Mit Aufnahme in den Katalog privilegierter Maßnahmen gäbe es kein Widerspruchsrecht mehr. Die Mieter hätten dann einen Anspruch auf Zustimmung für den Betrieb eines Balkonkraftwerks.

Außerdem soll die Schwelle der Wechselstromleistung von 600 Watt auf 800 Watt angehoben werden, so das Papier des Bundeswirtschaftsministeriums.

Rückwärtsdrehende Zähler und Balkonkraftwerke

Des Weiteren soll es erlaubt werden, Balkonkraftwerke vorübergehend hinter jedem vorhandenen Zählertyp zu betreiben, einschließlich rückwärtsdrehender Ferrariszähler. Dies soll allerdings nur geduldet werden, bis der Verteilnetzbetreiber geprüft hat, ob ein neuer Zähler erforderlich ist, und dieser gegebenenfalls installiert wird. Ein dauerhafter Betrieb von Steckersolargeräten hinter rückwärtsdrehenden Zählern sowie eine Ausweitung auf andere, größere PV-Anlagen ist nicht geplant.

Die Änderungen und Vereinfachungen sollen dazu beitragen, die Nutzung von Balkonkraftwerken attraktiver zu machen und damit den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland zu fördern.

Wirtschaftsministerium fordert Zusammenarbeit bei Balkonkraftwerken

Für die Umsetzungen der Änderungen und Vereinfachungen müssten diverse Akteure zusammenarbeiten, darunter die Normungsstellen, die Netzbetreiber, die Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter sowie die Nutzer der Balkonkraftwerke, betonte das Bundeswirtschaftsministerium.

Wann die einzelnen Änderungen umgesetzt werden, lässt sich auf Basis des Papiers nicht voraussagen.

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gadthrawn 13. Mär 2023

Weil die Dinger wenn sie schwerer sind eben nicht so einfach vom Wind weggeweht werden...

jes77 13. Mär 2023

Bereids eine Saldierung des Bezugs und der Einspeisung alle 15 Minuten (was ja nun der...

gadthrawn 13. Mär 2023

Nicht alles was sich in Jahren rechnet, kann man sich kurzfristig leisten. Gerade...

Kamikater2 13. Mär 2023

Wäre es da nicht einfacher/günstiger die Solaranlage im Dezember abzustecken wenn die...



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